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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Vergleich Lohngleichheitsanalysen

Ausgangslage

Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Änderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Dieses verpflichtet Betriebe ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.

Ziel

Karte Kanton Zürich

Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist dem VZGV als zukunftsorientierter und attraktiver Branchenverband sehr wichtig. Daher soll durch den VZGV ein Branchenweiter Vergleich dieser Lohngleichheitsanalysen erstellt werden. Dadurch soll nicht nur die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltungen verstärkt und gefördert werden, sondern auch die Wichtigkeit des Themas unterstrichen werden.

Die Eckdaten der Gemeinde- und Stadtverwaltungen wurden anhand einer kurzen Umfrage ermittelt. Welche Betriebe an der Analyse mitgemacht haben sehe Sie nachfolgend:

Hinweis: An der Umfrage haben auch einzelne Betriebe mitgemacht, die noch keine Ergebnisse vorliegend haben oder aufgrund der Grösse des Betriebes keinen solchen Vergleich durchführen mussten. Diese wurden daher oben nicht aufgeführt.
Stand: November 2022

Fristen zur Umsetzung

Wann Was
1. Juli 2020 GlG-Revision und Verordnung in Kraft
Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021 Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
Bis 30. Juni 2022 Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle
Bis 30. Juni 2023 Information von Mitarbeitenden und Aktionären über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse