
Hier finden Sie die VZGV Empfehlung zum Umfang mit dem Genderstern.
Neue Schreibweisen zur Förderung der inklusiven Sprache wie beispielsweise der Genderstern werfen immer wieder die Frage auf, wie die Gemeinden und Städte mit diesem Thema umgehen sollen. Am 15. Juni 2021 hat die Bundeskanzlei für die Bundesverwaltung eine Weisung und Erläuterungen zum Umgang mit dem Genderstern erlassen (siehe Beilage). Diese würdigt die Thematik, die Absicht und die Grenzen ausführlich und kommt zum Schluss, dass der Genderstern (oder andere Formen der inklusiven Sprache) nicht verwendet werden sollen.
Die Kurzform der entsprechenden Weisung: Der Genderstern, der Gender-Gap, der Genderdoppelpunkt werden in deutschsprachigen Fliesstexten des Bundes nicht verwendet. Stattdessen werden Sprachmittel wie Paarformen (Bürgerinnen und Bürger), geschlechtsabstrakte oder geschlechtsneutrale Ausdrücke (versicherte Person) und Umschreibungen ohne Personenbezug verwendet. Das generische Maskulinum (Bürger) wird nicht verwendet.
Der Vorstand des VZGV wird diese Regelung für die Dokumente und Publikationen des VZGV übernehmen. Er empfiehlt den Gemeinden und Städten im Kanton Zürich, sich ebenfalls an der Weisung der Bundeskanzlei zu orientieren.