Bezeichnung
Kantonaler Richtplan, Teilrevision Energie und zugehörige ÄnderungEnergiegesetz; Anhörung und öffentliche Auflage sowie Vernehmlassung
vom 2. Juli bis 31. Oktober 2024
Absender
Baudirektion
Eingang
Frist
Entwurf
Entscheid Vorstand
Stellungnahme
Ja
Zuständig
Fachsektion Bau und Umwelt
Bemerkungen
Der VZGV verzichtet auf eine Vernehmlassung zu den einzelnen Richtplaneinträgen. Den Gemeinden wird empfohlen, inhaltliche Änderungen auf ihrem Gemeindegebiet und in ihrer Region zu prüfen und gegebenenfalls zu den Richtplananpassungen Stellung zu nehmen.