Bezeichnung
Gesetz über das Sozialversicherungsgericht (GSVGer; Änderung; Elektronische Verfahrenshandlungen)
Absender
Direktion der Justiz und des Innern
Eingang
Frist
Entwurf
Stellungnahme
wird geprüft
Zuständig
Fachsektion Gemeindeschreiber/in
Bemerkungen
-